Arbeitsvertrag (befristet)
Vorlage für befristeten Arbeitsvertrag nach TzBfG für deutsche KMU. Sachgrund, Höchstdauer, Schriftform, Verlängerung. Annotiert für HR-Teams.
Aktualisiert :
Auf einen Blick
- Dauer
- Befristet. Ohne Sachgrund max. 2 Jahre, mit Sachgrund länger möglich.
- Probezeit
- Bis zu 6 Monate; bei kurzen Befristungen entsprechend angepasst.
- Verlängerung
- Ohne Sachgrund: max. 3 Verlängerungen innerhalb von 2 Jahren mit demselben Arbeitgeber.
- Sachgrund
- Bei Befristung > 2 Jahre oder erneuter Befristung mit demselben Arbeitgeber zwingend.
- Mindestvergütung
- Gleiche Vergütung wie unbefristete Beschäftigte am gleichen Arbeitsplatz. Sonst Diskriminierung.
- Beendigung
- Mit Erreichen des Endtermins. Ordentliche Kündigung nur bei vertraglich vereinbarter Kündbarkeit oder bei Sachgrund.
Worauf Arbeitgeber achten müssen
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Schriftform vor Arbeitsbeginn
Die Befristung muss schriftlich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart sein (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Mündliche Befristung oder nachträgliche Schriftform: das Arbeitsverhältnis gilt automatisch als unbefristet.
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Sachgrund-Pflicht bei längerer Befristung
Ohne Sachgrund ist die Befristung auf insgesamt 2 Jahre und maximal 3 Verlängerungen begrenzt (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Bei längerer Dauer oder weiterer Befristung beim selben Arbeitgeber: zwingender Sachgrund (Vertretung, Saison, Erprobung, Projekt, etc.).
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Anschlussverbot
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Auch nach mehrjähriger Pause: Vorbeschäftigung schließt erneute sachgrundlose Befristung aus (BAG-Rechtsprechung).
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Gleichbehandlungsgebot
Befristete Beschäftigte haben Anspruch auf gleiche Vergütung und Arbeitsbedingungen wie vergleichbare unbefristete Kolleg:innen (§ 4 TzBfG). Diskriminierung kann zu Nachzahlungsansprüchen führen.
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Keine Abfindung am Vertragsende
Anders als der französische CDD sieht das deutsche Recht keine pauschale Befristungsabfindung vor. Ein Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Verlängerung ist regulär; eine Abfindung wird nur bei Aufhebungsvertrag, Sozialplan oder gerichtlichem Vergleich vereinbart.
Vertragsvorschau
BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG
Zwischen
[Firmenname], [Rechtsform] mit Sitz in [vollständige Adresse], HRB [Nummer] beim Amtsgericht [Ort], vertreten durch [Name Vorname], als [Funktion],
(nachfolgend „Arbeitgeber” genannt)
und
[Name Vorname der·des Arbeitnehmer:in], [Staatsangehörigkeit], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft [vollständige Adresse], Sozialversicherungsnummer [Nummer],
(nachfolgend „Arbeitnehmer:in” genannt)
wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit und Befristung
Die·der Arbeitnehmer:in wird mit Wirkung vom [Eintrittsdatum] als [Stellenbezeichnung] (m/w/d) eingestellt.
Befristung (zutreffendes ankreuzen):
- Ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG, befristet bis zum [Enddatum], höchstens 2 Jahre ab Eintrittsdatum.
- Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG, befristet bis zum [Enddatum]. Sachgrund: [Vertretung / Saisonarbeit / Projektarbeit / Erprobung / anderer zulässiger Grund; präzise beschreiben].
§ 2 Probezeit
Die ersten [bis zu 6] Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
§ 3 Aufgaben
Die·der Arbeitnehmer:in übernimmt die Tätigkeit [Stellenbezeichnung], Eingruppierung [Entgeltgruppe] gemäß [anwendbarem Tarifvertrag]. Hauptaufgaben:
- [Aufgabe 1]
- [Aufgabe 2]
- [Aufgabe 3]
§ 4 Arbeitsort
Die Tätigkeit wird am Sitz des Arbeitgebers in [Arbeitsortadresse] ausgeübt.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [40] Stunden, verteilt nach betrieblicher Regelung.
§ 6 Vergütung
Die·der Arbeitnehmer:in erhält ein Bruttomonatsgehalt von [Betrag] €, zahlbar zum Monatsende. Die Vergütung entspricht mindestens der eines vergleichbaren unbefristet Beschäftigten (§ 4 TzBfG).
§ 7 Urlaub
Anteiliger Urlaub gemäß § 5 BUrlG, mindestens 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, anteilig nach Beschäftigungsdauer.
§ 8 Ordentliche Kündigung während der Befristung
Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur zulässig, wenn:
- vertraglich ausdrücklich vereinbart (sie ist hiermit zugelassen / nicht zugelassen),
- tarifvertraglich vorgesehen.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
§ 9 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Eine schriftliche Erinnerung an den Endtermin (mindestens 2 Wochen vor dem Endtermin) wird empfohlen.
§ 10 Sozialversicherung und Schlussbestimmungen
Anmeldung bei den üblichen Sozialversicherungsträgern (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Die·der Arbeitnehmer:in bestätigt den Erhalt eines Exemplars der Betriebsordnung und des anwendbaren Tarifvertrags.
Ort und Datum: [Ort], den [Datum], in zwei Originalen, je ein Exemplar pro Partei.
Wichtig: Dieser Vertrag muss vor Arbeitsbeginn schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet sein. Mündliche Befristung führt zum unbefristeten Arbeitsverhältnis.
| Der Arbeitgeber | Die·der Arbeitnehmer:in |
|---|---|
| [Name + Unterschrift] | [Name + Unterschrift] |
Vorlage an Ihren Fall anpassen
- Befristung mit Sachgrund. Sachgrund muss konkret und nachvollziehbar im Vertrag beschrieben sein (z. B. „Vertretung von Frau Müller während ihrer Elternzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027”).
- Verlängerung statt Neuabschluss. Verlängern Sie vor dem Ablauf; keine neue Befristung danach (Anschlussverbot). Schriftlich, mit identischen Bedingungen außer Endtermin.
- Eingearbeitete Probezeit-Kombinationen. Bei kurzer Befristung (< 1 Jahr) Probezeit entsprechend kürzen; Verhältnismäßigkeit beachten.
- Befristung bei wissenschaftlichem Personal. Sonderregeln nach WissZeitVG; nicht mit dieser Vorlage abdecken.