Arbeitsvertrag

Auch bekannt als: Anstellungsvertrag

Was ein Arbeitsvertrag regelt

Die nicht verhandelbaren Abschnitte in den meisten europäischen Rechtsräumen:

  • Parteien: Arbeitgeberentität und Arbeitnehmer:in.
  • Rolle und Arbeitsort: Titel, Standort, Remote-Regelung.
  • Arbeitszeit: Wochenstunden, Überstunden.
  • Vergütung: Grundgehalt, variabel, Auszahlungstermin.
  • Urlaub: gesetzliches Minimum plus Zusätze.
  • Kündigung: beidseitige Fristen.
  • Probezeit: Dauer und Frist während der Probezeit.
  • Anwendbares Recht: Welche Jurisdiktion gilt.

Wie er sich vom Vertragsangebot unterscheidet

Das Vertragsangebot ist das hochgestochene „Ja, hier die Konditionen”. Der Arbeitsvertrag ist das rechtsverbindliche Dokument. In manchen EU-Ländern (Frankreichs „promesse d’embauche”) hat das Angebot bereits Vertragswirkung — mit lokalem Rechtsbeistand klären.

Wo KMU stolpern

Drei häufige Fehler:

  • Eine Vorlage aus einem anderen Land ohne Prüfung nach lokalem Recht.
  • Probezeit-Klausel fehlt oder Frist während der Probezeit ist falsch.
  • Arbeitsort für Remote-Beschäftigte fehlt, was Steuer und Sozialversicherung betrifft.

Eine 30-Minuten-Prüfung mit lokalem Recht spart die spätere Korrekturkost.

Wo Join hineinpasst

Join übergibt an das Vertragstool (DocuSign etc.) mit vorausgefüllten Daten, sodass der Vertrag am Tag der Annahme rausgeht. Mehr auf der Funktionsseite.

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